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STATUTES OF THE ASSOCIATION OF THE MIRACULOUS MEDAL OF MARY IMMACULATE FOR AUSTRIA-GERMAN |
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In vielen Ländern und Diözesen der Welt ist die Vereinigung der Medaille von der Unbefleckten Empfängnis, volkstümlich bekannt als die Vereinigung der wunderbaren (wundertätigen) Medaille errichtet worden. Ihre neuen internationalen Statuten (IS) sind vom Heiligen Stuhl am 19. Februar 1998 angenommen und bestätigt worden. Auf der Grundlage dieser Statuten wird die österreichische Vereinigung der wunderbaren Medaille errichtet.
Viele Menschen in Österreich tragen, verehren und verbreiten die Wunderbare Medaille Mariens, die auf die Erscheinung der Gottesmutter an die hl. Katharina Labouré in Paris 1830 zurückgeht. Die Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul und die Lazaristen sehen es seit jeher als ihre Aufgabe dieses Apostolat in besonderer Weise zu betreiben und zu fördern. Mit Hilfe der Vereinigung der Wunderbaren Medaille für Österreich sollen die Mitglieder in ihrem vertrauensvollen Gebet um Gnaden, die sie brauchen, gestärkt werden. Weiters sollen sie auch die leiblichen und seelischen Nöte ihrer Mitmenschen wahrnehmen, besonders der Allerärmsten und nach Wegen suchen ihnen zu helfen. Auf diese Weise soll Jesus Christus mehr und nachhaltiger bei den Menschen unseres Landes ankommen.
2.1. Generaldirektor 2.2. Nationaldirektor(in) 2.3. Diözesanverantwortliche(r) Artikel 3. MITGLIEDSCHAFT 3.1. Medaillenträger(innen) 3.2. Eingetragene Mitglieder 3.3. Fördernde Mitglieder
1) Tragen und Verbreiten der Medaille 2) Die Mitglieder beten dreimal täglich das Gebet, das auf der
Vorderseite der Medaille steht: “O Maria ohne Sünde empfangen,
bitte für uns, die wir zu dir unsere Zuflucht nehmen.“. 3) So wie Maria ihrer Verwandten Elisabeth zu Hilfe eilt, erkennen die
Mitglieder das mitfühlende Herz Mariens und wollen es aktiv nachahmen
durch Werke der Nächstenliebe.
1) Bei Anmeldung wird ein „Startpaket“ zugesandt, bestehend aus einer Medaille, Medaillenbeschreibung, Novene, Informationsblatt, usw. 2) Zum Hauptfest der Vereinigung am 27. November (IS Art. 7) werden alle eingetragenen Mitglieder zu einem Festgottesdienst eingeladen. 3) Für alle Mitglieder wird an jedem 27. des Monats eine heilige Messe gefeiert. 4) Alle Mitglieder erfreuen sich der Ablässe die gemäß dem Reskript der Heiligen Pönitentiarie am 27. Oktober 1995 immerwährend gegeben wurden. (vgl. IS, Art. 6) 1. Am Tag der Überreichung der Medaille 2. am Fest Mariens von der Wunderbaren Medaille 3. am Fest Maria Königin 4. am Fest der hl. Katharina Labouré 5. am Fest des hl. Vinzenz von Paul und 6. am Jahrestag der erstmaligen Errichtung der Vereinigung (8. Juli) Artikel 6. FINANZEN 6.1. Mitgliedsbeitrag 6.2. Spenden
Der Sitz der Vereinigung ist das Provinzhaus der Barmherzigen Schwestern mit der Provinzhauskirche zur Unbefleckten Empfängnis in Graz, Mariengasse 12. |